(a) Die aktuellen Stundenansätze sind auf www.sprachfeld.ch publiziert. (b) Für den Express-Stundentarif gilt: Erledigung innerhalb von 48 Stunden ab schriftlicher Auftragserteilung, d.h. innerhalb von 2 Arbeitstagen. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag. (c) Erfasst wird die effektive Arbeitszeit in Minuten. Bei der Verrechnung wird auf die angebrochene Viertelstunde aufgerundet. (d) Verrechnet wird je nach Vereinbarung am Monats- oder Projektende.
(a) Der zeitliche Aufwand wird mittels Online-Tool pro Kunde, Projekt oder Tätigkeit transparent erfasst und protokolliert, bei Verrechnung ausgewiesen und ist jederzeit einsehbar. (b) Die Auftraggebenden werden regelmässig über den aktuellen Stand informiert, spätestens, wenn sich abzeichnen sollte, dass ein vereinbarter Kostenrahmen überschritten werden könnte.
Erfasst werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: (a) Alle Leistungen sprachlicher und konzeptioneller Art rund um die Umsetzung des Projekts, wie Sichtung von Unterlagen, Recherchen, inhaltliche Konzeption, Textarbeit, Lektorat und Korrekturen. (b) Koordination mit Partnern, die an einem Projekt beteiligt sind. (c) Telefonate und Emails, die direkt der Erledigung des Auftrags dienen (wie Rückfragen, Iterationen, Änderungen des Auftrags, Feedbacks, usw.) (d) Meetings, siehe unten. (e) Nachbearbeitung von Meetings, Emails und Telefonaten: u.a. Erfassen von Aufträgen, Kommentaren, Einwänden, Pendenzen, Änderungen oder Terminabsprachen.
(a) Für Meetings wird der Zeitaufwand zum regulären Tarif verrechnet. (b) Erstgespräche zu Kennenlernen sind kostenlos, es sei denn, anders vereinbart. (c) Die Zeiterfassung beginnt ab der vereinbarten Uhrzeit. Verspätungen seitens Kundschaft, die für mich zu einer Wartezeit führen, werden als Arbeitszeit verrechnet.
(a) Bei externen Terminen wird in der Regel keine Zeit für die Anreise verrechnet. (b) Es werden keine Reisespesen verrechnet, falls der Standort mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. «Gut erreichbar» wird im Rahmen dieser AGB definiert als: max. 90 Minuten Reisezeit, max. einmal umsteigen, mal 5 Minuten Fussweg ab ÖV. (c) Die Anreise per Auto wird verrechnet mit CHF 0.80/km ab Bahnhof Winterthur.
(a) Vereinbarte Termine können bis am Vortag, 17.00 Uhr, per E-Mail oder telefonisch abgesagt oder verschoben werden. (b) Kurzfristiger abgesagte und nicht eingehaltene Termine werden mit einer Umtriebspauschale von CHF 100 verrechnet.