Kleingedruckt - die AGB.

01. Anfrage bis Abschluss

Zuständigkeit

(a) Ich bearbeite in der Regel jeden Auftrag persönlich. (b) Bei Bedarf (z.B. Krankheit, Unfall oder für zusätzlich notwendiges Knowhow) können Teile von Aufträgen an Mitarbeitende oder externe Unternehmen ausgelagert werden. (c) Direkter Vertragspartner und verantwortlich für Stil und Qualität bleibt dabei Sprachfeld Deutsch.

Anfragen

(a) Das persönliche Gespräch ist ein Kernelement der Sprachfeld Philosophie. (b) Ist ein persönliches Treffen organisatorisch nicht möglich oder nicht erwünscht, kann auch auf telekommuikative Alternativen ausgewichen werden. (c) Verzichtet ein Kunde, eine Kundin auf dieses Gespräch, nimmt er/sie ein höheres Risiko für Missverständnisse, Nachbearbeitungen und mehr Iterationen in Kauf.

Offerte und Auftragserteilung

(a) Offerten und Kostenschätzungen werden innerhalb der vereinbarten Frist zugestellt, in der Regel per E-Mail, nach Absprache auch per Post. (b) Die auf der Webseite publizierten AGB sind Bestandteil der Offerte und gelten als gelesen und akzeptiert, ausser sie werden von den Auftraggebenden kommentiert. (c) Als Auftragsbestätigung gilt in der Regel die per E-Mail bestätigte Offerte. (d) Mündlich vereinbarte Aufträge (häufig bei bereits bestehenden Kundenbeziehungen und Folgeaufträgen) werden seitens Sprachfeld verschriftlicht, vorgelegt und von den Auftraggebenden schriftlich bestätigt.

Änderungen

(a) Änderungswünsche nach Auftragsbestätigung rsp. prozessbedingte notwendige Änderungen werden schriftlich kommuniziert und von beiden Parteien bestätigt, i.d.R. per E-Mail. (b) Falls nicht anders vereinbart, werden die vereinbarten Änderungen von Sprachfeld protokolliert und den Auftraggebenden zugestellt. Nicht kommentierte Protokolle gelten als akzeptiert. (c) Durch Änderungen verursachter Aufwand wird zeitlich erfasst, dokumentiert und verrechnet.

Sperrfrist bei Korrektorat

(a) Das Korrektorat ist die textliche Überarbeitung auf Rechtschreibung und sprachliche Finalisierung. (b) Das Korrektorat beginnt nach der ausdrücklichen und schriftlichen Textfreigabe seitens Auftraggebenden. (c) Ab Zeitpunkt Textfreigabe, i.d.R. per E-Mail, dürfen die Texte seitens Auftraggebenden nicht mehr geändert werden, auch nicht «nur noch schnell dieser Satz oder ein anderes Wort». (d) Änderungen ab Textfreigabe bedeuten einen Neustart des Korrektorats und die Verrechnung des gesamten zusätzlichen Aufwands.

Lektorat und Diplomarbeiten

(a) Modalitäten für ein Lektorat und die Betreuung von Bachelor-, Master- oder Diplomarbeiten werden mit den Auftraggebenden persönlich und individuell geregelt. (b) Dies betrifft u.a. den Ablauf, die Terminplanung und die Verrechnung. (c) Die fürs Korrektorat geltende Sperrfrist nach Textfreigabe (siehe oben) gilt auch hier. (d) Unterricht wird ebenfalls individuell abgesprochen.

Textformate

(a) Bei Aufträgen betreffend Korrektorat und Lektorat von wissenschaftlichen Arbeiten in finalisierter Version in den mit Kundinnen und Kunden vereinbarten Dokument-Formaten übermittelt. (b) Bindend ist für Sprachfeld Deutsch die finale Version im pdf-Format. (c) Werden Dokumente in fehlerhafter Vorlage vorgelegt, kann keine finale Formatierung vorgenommen werden. Die Formatierung liegt in diesen Fällen in der Verantwortung der Auftraggebenden.

Kündigung und Verrechnung

(a) Aus einem laufenden Auftrag können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurücktreten. (b) Der ab Auftragserteilung bereits geleistete Aufwand wird mit dem auf der Webseite publizierten Stundenansatz verrechnet. (c) Sprachfeld kann seinerseits ebenfalls einen laufenden Auftrag kündigen, z.B. wenn die Vereinbarungen betreffend Ablauf und Absprachen seitens Kundschaft nicht eingehalten werden. Für allfällig entstehende finanzielle Folgen von Vertragskündigungen haftet Sprachfeld nicht.

Termine

(a) Termine und Abgabefristen sind Teil der Auftrags-vereinbarung. Die Terminplanung wird gemeinsam abgesprochen. (b) Um Termine und Lieferfristen einzuhalten, ist Sprachfeld bei Bedarf berechtigt, Arbeiten an Mitarbeitende oder Externe auszulagern. (c) Terminverzögerungen seitens Kundschaft oder beteiligter Projektpartner werden von Sprachfeld möglichst gut aufgefangen, um fixen Terminen wie Geschäftseröffnungen oder Abgabefristen gerecht zu werden. (d) Für die finanzielle Folgen von Verzögerungen haftet Sprachfeld nicht.

02. Zeit und Geld

Stundenansatz

(a) Die aktuellen Stundenansätze sind auf www.sprachfeld.ch publiziert. (b) Für den Express-Stundentarif gilt: Erledigung innerhalb von 48 Stunden ab schriftlicher Auftragserteilung, d.h. innerhalb von 2 Arbeitstagen. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag. (c) Erfasst wird die effektive Arbeitszeit in Minuten. Bei der Verrechnung wird auf die angebrochene Viertelstunde aufgerundet. (d) Verrechnet wird je nach Vereinbarung am Monats- oder Projektende.

Aufwand und Verrechnung

(a) Der zeitliche Aufwand wird mittels Online-Tool pro Kunde, Projekt oder Tätigkeit transparent erfasst und protokolliert, bei Verrechnung ausgewiesen und ist jederzeit einsehbar. (b) Die Auftraggebenden werden regelmässig über den aktuellen Stand informiert, spätestens, wenn sich abzeichnen sollte, dass ein vereinbarter Kostenrahmen überschritten werden könnte.

Leistungen

Erfasst werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: (a) Alle Leistungen sprachlicher und konzeptioneller Art rund um die Umsetzung des Projekts, wie Sichtung von Unterlagen, Recherchen, inhaltliche Konzeption, Textarbeit, Lektorat und Korrekturen. (b) Koordination mit Partnern, die an einem Projekt beteiligt sind. (c) Telefonate und Emails, die direkt der Erledigung des Auftrags dienen (wie Rückfragen, Iterationen, Änderungen des Auftrags, Feedbacks, usw.) (d) Meetings, siehe unten. (e) Nachbearbeitung von Meetings, Emails und Telefonaten: u.a. Erfassen von Aufträgen, Kommentaren, Einwänden, Pendenzen, Änderungen oder Terminabsprachen.

Meetings

(a) Für Meetings wird der Zeitaufwand zum regulären Tarif verrechnet. (b) Erstgespräche zu Kennenlernen sind kostenlos, es sei denn, anders vereinbart. (c) Die Zeiterfassung beginnt ab der vereinbarten Uhrzeit. Verspätungen seitens Kundschaft, die für mich zu einer Wartezeit führen, werden als Arbeitszeit verrechnet.

Reisespesen

(a) Bei externen Terminen wird in der Regel keine Zeit für die Anreise verrechnet. (b) Es werden keine Reisespesen verrechnet, falls der Standort mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. «Gut erreichbar» wird im Rahmen dieser AGB definiert als: max. 90 Minuten Reisezeit, max. einmal umsteigen, mal 5 Minuten Fussweg ab ÖV. (c) Die Anreise per Auto wird verrechnet mit CHF 0.80/km ab Bahnhof Winterthur.

Terminverschiebungen und Absagen

(a) Vereinbarte Termine können bis am Vortag, 17.00 Uhr, per E-Mail oder telefonisch abgesagt oder verschoben werden. (b) Kurzfristiger abgesagte und nicht eingehaltene Termine werden mit einer Umtriebspauschale von CHF 100 verrechnet.

03. Alles, was Recht ist

Geltungsbereich

(a) Die AGB sind Grundlage der Dienstleistungen von Sprachfeld Deutsch. (b) Sie können seitens Sprachfeld Deutsch jederzeit geändert oder ergänzt werden. (c) Mit der Bestätigung einer Offerte resp. der schriftlichen Auftragserteilung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert. (d) Die AGB erheben nicht den Anspruch, sämtliche Eventualitäten und Streitigkeiten im Voraus zu regeln. Für eine Zusammenarbeit werden gegenseitiger Respekt und Gesprächsbereitschaft vorausgesetzt.

Haftung und Datenschutz

Sprachfeld Deutsch verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller anvertrauten Daten und Informationen nach bestem Wissen zu wahren. Eine 100%-ige Sicherheit kann im elektronischen Datenverkehr (Viren oder Angriffe) aber nicht gewährleistet werden. Die Auftraggebenden werden hiermit auf das Restrisiko hingewiesen. Sprachfeld Deutsch haftet nicht für Schäden durch virale oder menschliche Cyberbanditen.

Haftung und Terminverzögerungen

Sprachfeld Deutsch haftet nicht für die Folgen von Verzögerungen und Terminverschiebungen.

Gerichtsstand

8400 Winterthur, Schweiz gilt als Sitz von Sprachfeld Deutsch und als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und nach Schweizer Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht gültig sein, betrifft dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Sprachfeld Deutsch
Lagerhausstrasse 18
CH-8400 Winterthur

Regula Strübin
regula.struebin@sprachfeld.ch
+41 (0)77 520 31 98

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